Allgemeine Geschäftsbedingungen

§ 1 Allgemeines, Geltungsbereich

  1. Die Lieferungen, Leistungen und Angebote des Verkäufers erfolgen ausschließlich aufgrund dieser Geschäftsbedingungen; entgegenstehende oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichende Bedingungen des Käufers erkennen wir nicht an, es sei denn, wir hätten ausdrücklich schriftlich ihrer Geltung zugestimmt.
  2. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch dann, wenn wir in Kenntnis entgegenstehender oder von unseren Geschäftsbedingungen abweichender Bedingungen des Käufers die Lieferung an den Käufer vorbehaltlos ausführen.
  3. Unsere Geschäftsbedingungen gelten auch für alle künftigen Geschäfte mit dem Käufer.
  4. Sofern in den von uns verwendeten Formularen oder bei Sonderaktionen (z.B. Rabatt- oder Werbeaktionen) Leistungs- und Lieferkonditionen genannt sind, gehen diese den nachstehenden Regelungen vor.
  5. In besonderen Zeiten (Pandemie) sind genannte Liefertermine nicht verbindlich, da wir auch Teil einer Lieferkette sind und somit von den Umständen abhängig sind. Höhere Gewalt ist grundsätzlich ein Hinderungsgrund.

§ 2 Angebot, Vertragsschluss

  1. Unsere Angebote sind freibleibend.
  2. Der Käufer ist an sein Angebot (Bestellung, Auftrag usw.) gebunden. Der verbindliche Vertragsabschluss erfolgt durch unsere Auftragsbestätigung bzw. Annahmeerklärung oder Lieferung des Kaufgegenstandes laut §§433 ff. BGB. Der Kaufgegenstand kann nach individuellen Merkmalen (Stückkauf oder Spezieskauf) oder der Gattung nach (Gattungskauf) bestimmt sein. Sonderregeln gelten dabei für den Handelskauf (§§373 ff. HGB), also den Kauf unter Kaufleuten (Kaufmann), den Versendungskauf (§ 447 BGB) und den Abzahlungskauf (Kauf auf Raten; geregelt nunmehr im Verbraucherkreditgesetz vom 17. 12. 1990 (BGBl. I, 2840). Bei Fehlerhaftigkeit der Kaufsache (Sachmangel) trifft den Verkäufer die Pflicht zur Gewährleistung. Der Kaufvertrag kann grundsätzlich formlos abgeschlossen werden; der Kaufvertrag über ein Grundstück bedarf der notariellen Beurkundung (§313 BGB). 
  3. Ergänzungen, Abänderungen oder Nebenabreden bedürfen der schriftlichen Bestätigung.
  4. Muster und/oder Prospekte und/oder Beschreibungen von Waren jeder Art dienen lediglich als Anschauungsmaterial und verpflichten uns nicht, wenn die Bestellung aufgrund oder mit Bezug auf diese erfolgt. Eventuelle vermerkte Maße, Gewichte, Farbtöne, Eigenschaften etc. sind nur ungefähr und nicht verbindlich.
  5. Ist der Käufer Unternehmer, finden die Vorschriften der § 312e Abs. 1 Satz 1 Nr.1-3 und Satz 2 BGB keine Anwendung.

§ 3 Preise, Zahlungsbedingungen

  1. Preisgestaltung: Preise werden immer angegeben zuzüglich eventueller Handlings-, Verpackungs-, bzw. Teuerungszuschläge bei tagespreisabhängigen Materialien. Zu den Preisen kommt die Mehrwertsteuer in der jeweiligen gesetzlichen Höhe hinzu.
  2. Der Kaufpreis ist grundsätzlich rein netto innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum fällig. Skonto-, Bonus- und Rabattvereinbarungen sind nicht grundsätzlich, sondern werden individuell vereinbart. Wechsel und Schecks gelten erst nach ihrer Einlösung als Zahlung.
  3. Der Käufer hat nicht das Recht, mit von uns bestrittenen, nicht rechtskräftig festgestellten oder nicht von uns anerkannten Gegenansprüchen aufzurechnen oder deswegen ein Zurückbehaltungsrecht geltend zu machen.
  4. Legierungszuschläge (LZ) auf Edelstähle und –metalle, Kupfer, Messing, Blei etc. und andere Rohstoffzuschläge werden jeweils mit den gültigen Sätzen berechnet.
  5. Bei Dienstleistungen, die wir ausführen, sind bei Neukunden im Zweifelsfall bonitätsabhängig auch Anzahlungen zu leisten. Ein grundsätzliches Recht auf Zahlung auf Rechnung gibt es nicht.
  6. Bei Reparaturen gilt, dass nach Erinnerung und vierwöchiger Frist, die beim Reparaturauftrag vereinbarten Bedingungen in Kraft treten, d. h. die Ware wird zu Lasten des Kunden verschrottet oder das Pfandrecht ausgeübt. Dadurch ist unsere Forderung trotzdem weiter bestehend.

§ 4 Lieferung, Verpackung, Gefahrenübergang

  1. Die Lieferung innerhalb Deutschlands erfolgt frei Haus bzw. frei Empfangsortstation, ausgenommen Inseln. Frachtgüter deren Versand per Spedition, Bahn-, oder Luftfracht erfolgt, werden zu Lasten des Auftraggebers berechnet. Die Versandart wird dabei vom Lieferanten nach billigem Ermessen vorgenommen. Vom Kunden gewünschte Kurierleistungen werden je nach Preisstellung des entsprechenden Dienstes dem Kunden belastet.
  2. Für Aufträge unter 150,00 € Warenwert, deren Versandgewicht 30 kg nicht übersteigen, berechnen wir einen Kostenanteil von derzeit 6,90 Euro zzgl. MwSt. für Porto. Diese Frachtkosten werden je Auftrag einmalig erhoben. Gewünschte Teillieferungen von Seiten des Kunden werden wie Einzelaufträge berechnet. Sollten sich unsere Transportkosten durch Preisanstieg erhöhen (z. B. höhere Kraftstoffpreise oder Frachtkosten), sind wir berechtigt, unsere Versandpreise entsprechend anzupassen. Die Kostensteigerung werden wir dem Käufer auf Verlangen nachweisen.
  3. Wir berechnen für Verpackungen einen Zuschlag von € 2,50 zzgl. MwSt. für jede Lieferung, auch Frei-Haus-Lieferungen.
  4. Die Einhaltung unserer Lieferverpflichtung setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtung des Käufers voraus.
  5. Kommt der Käufer in Annahmeverzug oder verletzt er sonstige Mitwirkungsverpflichtungen, so sind wir berechtigt, den uns entstandenen Schaden, einschließlich etwaiger Mehraufwendungen gemäß BGB / HGB, zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten.
  6. Die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache geht auf den Käufer über, sobald die Ware zugestellt wurde. Transportschäden sind sofort beim Zusteller anzuzeigen.
  7. Wir sind verpflichtet, auf Wunsch und Kosten des Käufers die Versicherung zu bewirken, die dieser verlangt.

§ 5 Gewährleistung

  1. Ist der Käufer ein Unternehmer, gilt § 377 HGB, d.h. er muss die Kaufsache unverzüglich untersuchen und uns Mängel unverzüglich anzeigen; anderenfalls gilt die Ware als genehmigt und die Geltendmachung von Gewährleistungsansprüchen ist ausgeschlossen.
  2. Ist die Kaufsache mangelhaft, leisten wir zunächst nach unserer Wahl Gewähr durch Nachbesserung oder Ersatzlieferung (Nacherfüllung). Mehrfache Nachbesserungen sind zulässig, soweit dies für den Käufer zumutbar ist. Die beanstandete Ware ist vom Käufer in dem Zustand, in dem sie sich im Zeitpunkt der Feststellung des Mangels befindet, zur Besichtigung durch uns bereitzuhalten.
  3. Schlägt die Nacherfüllung fehl, kann der Käufer grundsätzlich Herabsetzung der Vergütung (Minderung) oder Rückgängigmachung des Vertrages (Rücktritt) verlangen. Ist der Käufer Unternehmer, steht ihm bei einer nur geringfügigen Vertragswidrigkeit, insbesondere bei nur geringfügigen Mängeln, indes kein Rücktrittsrecht zu.
  4. Wählt der Käufer wegen eines Rechts- oder Sachmangels nach gescheiterter Nacherfüllung den Rücktritt vom Vertrag, steht ihm daneben kein Schadensersatzanspruch wegen des Mangels zu, es sei denn, es liegt eine Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit oder aber eine grob fahrlässige oder vorsätzliche Pflichtverletzung unsererseits vor.
  5. Ist der Käufer Unternehmer, stellen öffentliche Äußerungen, Anpreisungen oder Werbeaussagen unsererseits oder des Herstellers keine vertragsmäßige Beschaffenheitsangabe der Ware dar.
  6. Für Unternehmer beträgt die Verjährungsfrist der Mängelansprüche im Fall des § 438 Abs. 1 Nr.3 ein Jahr ab Auslieferung der Ware. Dies gilt nicht, wenn uns Arglist oder grobes Verschulden vorwerfbar ist. Ferner gilt dies nicht für Ansprüche des Käufers wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die Verpflichtung zur rechtzeitigen Mängelrüge nach Abs. 1 dieser Bestimmung bleibt unberührt, für Privatpersonen entsprechend BGB.
  7. Erhält der Käufer eine mangelhafte Montageanleitung, sind wir lediglich zur Lieferung einer mangelfreien Montageanleitung verpflichtet und dies auch nur dann, wenn der Mangel der Montageanleitung der ordnungsgemäßen Montage entgegensteht.
  8. Werden vom Käufer unsere Betriebs- oder Wartungsanweisungen nicht befolgt, Änderungen an den Produkten vorgenommen, Teile ausgewechselt oder Verbrauchsmaterialien verwendet, entfällt jede Gewährleistung unsererseits, wenn der Käufer eine entsprechend substantiierte Behauptung, dass erst einer dieser Umstände den Mangel herbeigeführt hat, nicht widerlegt.
  9. Garantien im Rechtssinne erhält der Käufer durch uns nicht.

§ 6 Haftungsbeschränkungen

  1. Bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen beschränkt sich unsere Haftung – gleich aus welchem Rechtsgrund vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 dieser Bestimmung – auf den nach der Art der Ware vorhersehbaren, vertragstypischen und unmittelbaren Schaden. Dies gilt auch bei leicht fahrlässigen Pflichtverletzungen unserer gesetzlichen Vertreter oder Erfüllungsgehilfen.
  2. Gegenüber Unternehmern haften wir bzw. unsere Erfüllungs- oder Verrichtungsgehilfen – gleich aus welchem Rechtsgrund vorbehaltlich der Regelung in Abs. 3 dieser Bestimmung – bei leicht fahrlässiger Verletzung unwesentlicher Vertragspflichten nicht.

Die Haftungsbeschränkungen in Abs. 1 und 2 dieser Bestimmung gelten nicht bei Ansprüchen wegen Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Die zwingenden Bestimmungen des Produkthaftungsgesetzes bleiben unberührt.

§ 7 Eigentumsvorbehalt

  1. Die von uns gelieferte Ware bleibt bis zur vollständigen Kaufpreiszahlung unser Eigentum. Ist der Käufer Unternehmer, bleibt die Kaufsache unser Eigentum, bis der Käufer alle Forderungen, die uns aus jedem Rechtsgrund gegen ihn jetzt oder zukünftig zustehen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent), bezahlt hat.
  2. Bei Reparaturaufträgen wird explizit bei Annahme des Reparaturauftrags schon daraufhin gewiesen und akzeptiert, dass wir im Falle einer Benachrichtigung von Fertigstellung bzw. Kostenvoranschlag und keiner Reaktion des Kunden innerhalb des genannten Zeitraums, die Ware zu verschrotten oder einzubehalten.
  3. Sollte ein Kunde aus welchen Gründen auch immer auf unsere Erinnerung, Anrufe nicht reagieren, können wir unser Pfandrecht geltend machen und somit im Zweifelsfall auch ohne gesonderte Zustimmung einen Eigentumsübergang herbeiführen.
  4. Die Verarbeitung oder Umbildung der Kaufsache durch den Käufer wird stets für uns vorgenommen. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen verarbeitet, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Rechnungswert) zu den anderen verarbeiteten Gegenständen zur Zeit der Verarbeitung. Für die durch Verarbeitung entstehende Sache gilt im Übrigen das gleiche wie für die unter Vorbehalt gelieferte Kaufsache.
  5. Wird die Kaufsache mit anderen, uns nicht gehörenden Gegenständen untrennbar vermischt, so erwerben wir das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des Wertes der Kaufsache (Rechnungswert) zu den anderen vermischten Gegenständen zum Zeitpunkt der Vermischung. Erfolgt die Vermischung in der Weise, dass die Sache des Käufers als Hauptsache anzusehen ist, so gilt als vereinbart, dass der Käufer uns anteilmäßig Miteigentum überträgt. Der Käufer verwahrt das so entstandene Alleineigentum oder Miteigentum für uns. Die Ware an der uns Eigentum bzw. Miteigentum zusteht, wird im Folgenden als „Vorbehaltsware“ bezeichnet.
  6. Der Käufer ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsverkehr zu verarbeiten und zu veräußern, solange er nicht in Verzug ist. Verpfändungen oder Sicherungsübereignungen sind unzulässig. Die aus dem Weiterverkauf oder einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware entstandenen Forderungen (einschließlich sämtlicher Saldoforderungen aus dem Kontokorrent) tritt der Käufer bereits jetzt sicherungshalber in vollem Umfang an uns ab. Wir ermächtigen den Käufer widerruflich, die an uns abgetretene Forderung für unsere Rechnung im eigenen Namen einzuziehen. Diese Einziehungsermächtigung kann nur widerrufen werden, wenn der Käufer seinen Zahlungsverpflichtungen nicht ordnungsgemäß nachkommt. In diesem Fall können wir verlangen, dass der Käufer uns die abgetretenen Forderungen und deren Schuldner bekannt gibt, alle zum Einzug erforderlichen Angaben macht, die dazugehörigen Unterlagen aushändigt und den Schuldnern die Abtretung mitteilt.
  7. Bei Zugriffen Dritter auf die Vorbehaltsware wird der Käufer auf unser Eigentum hinweisen und uns unverzüglich benachrichtigen. Die aus einer Verletzung dieser Pflicht uns entstehenden Kosten und Schäden trägt der Käufer.
  8. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, sind wir berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen oder ggf. Abtretungen der Herausgabeansprüche des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme der Vorbehaltsware durch uns liegt kein Rücktritt vom Vertrag, es sei denn, wir hätten dies ausdrücklich schriftlich erklärt.
  9. Wir verpflichten uns, die uns zustehenden Sicherheiten auf Verlangen des Käufers insoweit freizugeben, als der realisierbare Wert unserer Sicherheiten die zu sichernden Forderungen um mehr als 10 % übersteigt; die Auswahl der freizugebenden Sicherheiten obliegt uns.

§ 8 Leistungspflicht, Rücktritt, Schadensersatz

  1. Wir sind zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, wenn Lieferschwierigkeiten dadurch auftreten, dass die Ware vom Vorlieferanten nicht, nicht vollständig oder nicht rechtzeitig bezogen werden kann. Dies gilt nur für den Fall, dass die Nicht- oder Falschlieferung bzw. verspätete Lieferung von uns nicht zu vertreten ist und wir kein kongruentes Deckungsgeschäft mit unserem Zulieferer abgeschlossen haben.
  2. Bei Eintritt von Hindernissen bei uns oder unseren Lieferanten, die auf höherer Gewalt beruhen, sind wir während der Dauer des Hindernisses von der Lieferpflicht entbunden. Vereinbarte Lieferfristen verlängern sich in angemessenem Umfang. Als höhere Gewalt gelten insbesondere Krieg, innere Unruhen, terroristische Anschläge und Naturkatastrophen sowie Streiks und Aussperrungen bei unseren Vorlieferanten. Kommt es bei uns zu rechtswidrigen Arbeitskampfmaßnahmen (insbesondere Streik und Aussperrung), haften wir nicht, soweit uns lediglich leichte Fahrlässigkeit zur Last fällt.
  3. Ist das Hindernis im Sinne des Abs. 2 dieser Bestimmung dauernder Natur, sind wir zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt, es sei denn, das Hindernis war bereits bei Vertragsschluss erkennbar.
  4. Im Falle unseres Rücktritts stehen dem Käufer keinerlei weitere Ansprüche zu.
  5. Der Käufer ist ohne unsere Zustimmung nicht zur Rückgabe gelieferter Ware berechtigt. Im Falle unserer Zustimmung (nur bei inha-Katalogartikeln möglich) können wir eine Bearbeitungsgebühr in Höhe von 20 % des Warenwertes berechnen.
  6. Ist uns der Käufer aus einem Kaufvertrag zum Schadensersatz statt der Leistung gemäß §§ 280 ff. BGB verpflichtet, können wir nach unserer Wahl 20 % des Warenpreises als pauschale Entschädigung fordern oder einen tatsächlich entstandenen höheren Schaden geltend machen. Der Käufer ist in jedem Falle zum Nachweis eines geringeren Schadens berechtigt.

§ 9 Vertragsrecht, Gerichtsstand, Erfüllungsort

  1. Für die Vertragsbeziehungen zwischen uns und einem Käufer gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
  2. Ist der Käufer Kaufmann und liegt ein beiderseitiges Handelsgeschäft vor oder ist er eine juristische Person des öffentlichen Rechts oder ein öffentlich- rechtliches Sondervermögen, so ist Erfüllungsort für alle Leistungen und Gegenleistungen unser Geschäftssitz, der auch ausschließlicher Gerichtsstand für sämtliche sich hieraus ergebenden Streitigkeiten ist.

Stand: 03.03.2021